Schon 2017 war es ein herber Schlag ins Gesicht von Herstellern vegan/vegetarischer Produkte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte damals, dass die Bezeichnung Milch, Rahm, Sahne, Butter, Käse und Joghurt lediglich Produkten vorbehalten sind, die aus Eutern von Tieren stammen. Hersteller von Milchalternativen müssen daher die Bezeichnung „Drink“ benutzen. Die Entscheidung beruhte damals auf der möglichen Verwechslungsgefahr für Verbraucher, welche dann nicht mehr zwischen „echten“ Milchprodukten und pflanzlichen Milchprodukten unterscheiden könnten und so in die Irre leiten würden.
Das Aus für den „Gemüseburger“?
Das sei mal dahin gestellt. Immerhin wurde mit dem Urteil auch nochmal deutlicher was Milch eigentlich ist: ein Eutersekret. Klingt nicht gerade appetitlich. Aber auch schon damals fühlten sich die Hersteller pflanzlicher Alternativen benachteiligt und eingeschränkt. Nun wird aktuell neuverhandelt, ob es weitere Einschränkungen für die Bezeichnung von Veggie-Produkten geben wird. Auch über eine weitere Einschränkung der Bezeichnung von Milchalternativen wird entschieden. Der Bezeichnungsschutz soll sich auf Bezugnahmen wie -art, Typ, -ersatz oder Ähnliches erweitern. Zusätzlich sollen „Fleischbegriffe“ geschützt werden, also Bezeichnungen wie „Burger“, „Schnitzel“ oder „Wurst“.
Die Hersteller beziehen Stellung
Doch wie berechtigt ist dieser „Schutz“? Während die Seite gegen eine Bezeichnung wie „Tofu-Burger“ weiterhin mit Verbrauchertäuschung argumentiert, wehren sich vegetarisch/vegane Verbände gegen diese Behauptung. Laut deren Aussagen würden „Produktbezeichnungen, die sich auf tierische Pendants beziehen, […] [den] Verbrauchern eine einfache und schnelle Identifizierung pflanzlicher Alternativen [ermöglichen].“ Außerdem wären die Hersteller dazu gezwungen auf ausgedachte Kunstworte zurückzugreifen und an diese gewöhne sich der Kunde nur sehr langsam. Das wäre ein eindeutiger Nachteil, da davon auszugehen ist, dass „[…] der notwendige Transferprozess im Konsumverhalten künstlich behindert und schlussendlich verzögert [wird].“
Zudem wird von der Politikabteilung der Ernährungsorganisation ProVeg darauf hingewiesen, dass es „keine empirischen Studien oder sonstige Belege [gibt], die darauf hinweisen, dass Verbraucher durch die aktuellen Bezeichnungen von veganen und vegetarischen Produkten verwirrt oder getäuscht werden.“ Viel eher würden Begriffe wie Burger, Wurst und Milch dem Verbraucher die Eigenschaften der Produkte vermitteln, nach denen sie beim Kauf suchen und ihnen Aufschluss über Verwendung, Geschmack und Textur geben. Immerhin habe sich das in den letzten Jahren auch bewährt, wie man an den steigenden Entwicklungen des Veggie-Angebotes in Supermärkten sehen kann. Mit der Vielfalt an pflanzlichen Produkten kamen positive Veränderungen auf den Markt: Tierschutz, Verringerung der Treibhausgasemissionen und eine gesündere Ernährung. Diese Entwicklungen, so befürchten die Hersteller und Ernährungsorganisationen, könnte durch den Bezeichnungsschutz stagnieren. Es geht also nicht nur um den Absatz, sondern auch um die Ideale dahinter, die Hersteller von pflanzlichen Produkten zum Protest bewegen.
Der Veggie-Trend ist nicht aufzuhalten
Welcher Seite man auch immer zustimmt und egal wie der Gerichtshof entscheiden wird, ich denke es ist inzwischen klar, dass die vegan/vegetarische Bewegung kein „Trend“ ist, der verschwindet, nur weil man Bezeichnungen verbietet. Der Dämpfer, sollte er kommen, wäre sicher hart, aber wird definitiv nicht dazu führen, dass sich weniger Menschen Alternativen zu Fleisch zuwenden werden. Denn die Faktenlage zu Fleisch und der Klimawandel sprechen eine eindeutige Sprache für Pflanzen.