Quelle: pixabay
Was bedeutet eigentlich vegan und was vegetarisch? Für all diejenigen die sich für diese Art der Ernährung entschieden haben ist das meist völlig klar. Wirklich politisch definiert sind diese Begriffe aber noch nicht. Die Ernährungsindustrie schafft unterdessen ihre eigenen Definitionen, jeder ein bisschen so wie ihm das passt.
Die vegane oder vegetarische Ernährung ist kein wirklich neues Phänomen im Ernährungsuniversum. Bereits vor Christi Geburt gab es mit Pythagoras den ersten großen Vertreter einer fleischlosen Ernährung. Um so verwunderlicher ist es, dass es bis heute noch keine politisch und rechtlich bindende Definition der beiden Begriffe gibt. Weder auf deutscher, noch auf europäischer Ebene.
Unterdessen entwerfen die Hersteller veganer und vegetarischer Produkte ihre eigenen Definitionen und auch eigene Label. Der Verbraucher soll ja schließlich sofort erkennen, dass es sich entsprechend um vegetarische bzw. vegane Lebensmittel handelt. Schwierig sind hierbei lediglich die unterschiedlichen Definitionen und Erwartungen der Kunden. Mittlerweile gibt es schon einige Veggie-Labels, die auf ihren Homepages ihre genaue Definition aufzeigen. Dort können sich interessierte Konsumenten dann informieren, wenn Unklarheiten bestehen.
Einsicht ist da!
Es ist nicht so, dass die Politik den Mangel einer solchen Definition, die verbindlich Vorgaben für die Industrie schafft, nicht sieht. Die Einsicht ist also da, aber dringend scheint es auch nicht zu sein, da (bewusst oder auch nicht) versäumt worden ist für dessen Ausarbeitung eine Frist zu setzen. Deshalb ist bis heute nichts passiert und derzeit auch noch nicht wirklich auf der Agenda der EU. Hervorzuheben ist aber, dass zumindest die Landesregierung von Niedersachsen jetzt einen Antrag im Bundesrat eingereicht hat. Dieser fordert eine schnelle Definition beider Begriffe: „vegan“ und „vegetarisch“ und das auf europäischer Ebene.
Wie kann eine Definition aussehen?
Die Frage die sich dann stellt ist, wie eine derartige Definition aussehen kann? Das ein Rindersteak nicht vegetarisch ist, erscheint jedem klar. Auch Milch ist nicht vegan. Aber wie verhält es sich mit Produkten die mit Hilfe tierischer Produktionshilfestoffe hergestellt wurden, sich im Endprodukt aber nicht mehr nachweisen lassen? Sind diese noch vegan?
Typische Produkte auf die das zutreffen könnte sind etwa Säfte oder Weine. Häufig werden diese mit Hilfe von Gelatine geklärt – Gelatine, die aus Häuten und Knochen von Tieren hergestellt wurde. Diese Produktionshilfestoffe sind im Endprodukt später nicht mehr enthalten und nicht mehr nachzuweisen.
Bei anderen Produkten ist es möglich, dass bestimmte Zutaten sowohl pflanzlichen, als auch tierischen Ursprungs sein können. So etwa bei Backwaren. Hier können die verwendeten Speisefette ebenfalls tierischen sowie pflanzlichen Ursprungs sein. Auf der Zutatenliste wird darüber meist aber keine Auskunft gegeben.
Da bei vielen Veganern ihr Lebensstil zumindest auch auf einer ethnische Grundlage passiert, ist es wichtig diese eben genannten Aspekte bei einer Definition mit zu bedenken. Unserer Meinung nach ist es besser die Latte bei einer Definition der Begriffe vegan und vegetarisch lieber etwas höher zu legen, als zu niedrig. Somit können dann wirkliche Standards definiert werden, mit denen auch die Konsumenten auch zufrieden sind.