Auch in diesem Jahr kommen wieder einige gesetzliche Änderungen im Bereich Lebensmittel und Ernährung auf uns zu. So gibt es neue Regelungen für Werbung, den Onlinehandel oder auch eine neue Kennzeichnungspflicht der EU. Dabei wird bei vielen dieser gesetzlichen Neuerungen wirklich darauf geachtet, sinnvolle Verbesserungen für den Verbraucher voranzubringen. Da lassen wir uns mal überraschen, ob diese auch wirklich so umgesetzt werden.
Neues Logo für Regionales: Regionalfenster
Gleich in den ersten Monaten des neuen Jahres wird ein neues Logo, als Initiative des Bundesernährungsministerium, vorgestellt. Diese in weiß und blau gehaltene Kennzeichnung ist für die Hersteller eine freiwillige Information. Damit soll ersichtlich sein, woher die Zutaten dieses Produktes stammen, wo es verpackt und verarbeitet wurde. Leider handelt es sich hier nicht um eine verpflichtende Angabe. Aber immerhin ist das ein erster Schritt. Für den Frühjahr werden schon viele hundert Produkte die für dieses neue Logo zertifiziert wurden erwartet.
Neue Werberichtlinien
Zu einer Änderung kam es sogar schon. Seit dem 2. Januar 2014 dürfen die Hersteller bestimmter Lebensmittel weitere gesundheitsbezogene Aussagen zu ihren Produkten machen. Als Beispiel darf bei Trockenpflaumen auf die Förderung einer normalen Darmfunktion hingewiesen werden. Das ist soweit auch in Ordnung, aber hier finden bestimmt einige Hersteller in dem Pool neuer Möglichkeiten für Werbung auch Schlupflöcher bei eher unsinnigen Produkten.
Neue EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung
Zum Ende diesen Jahres treten neue EU-Vorschrifen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in Kraft. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen dann auf allen Lebensmittelverpackungen die verpflichtenden Informationen besser ersichtlich sein. Um die Lesbarkeit zu erhöhen wird auch eine Mindestgröße vorgeschrieben. Aber damit noch nicht genug. Handelt es sich bei bei verschiedenen Inhaltsstoffen um Ersatzstoffe, so müssen diese dann in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen deutlich ausgewiesen werden. Dies gilt etwa für Lebensmittelprodukte aus Formfleisch. Hier muss dann in etwa „aus Fleischstücken zusammengefügt“ stehen. Diese Änderung verspricht auf den ersten Blick vielversprechend und sinnvoll für den Verbraucher zu sein.
Allergische Stoffe hervorheben
Es gibt einige Lebensmittel wie etwa Nüsse die deutlich häufiger zu allergischen Reaktionen führen als andere. Die 14 Stoffe die statistisch am meisten zu Unverträglichkeiten führen sollen besonders hervorgehoben werden. So müssen diese zukünftig in der Zutatenliste besonders markiert werden. Diese Änderung gilt auch für lose Ware. Auch hier ist diese Informationsverbesserung verpflichtend, was alle Allergiker unter uns freuen wird!
Informationspflicht beim Onlinekauf
Lebensmittel werden zunehmen auch im Internet verkauft. Deshalb werden auch hier die Vorschriften verschärft. So müssen sich Anbieter vom Lebensmitteln darauf einstellen, die Verkehrsbezeichnung, die Zutatenliste und auch eventuelle allergene Substanzen mit anzugeben. Diese Angaben waren bisher lediglich auf der Produktverpackung selbst verpflichtend.
Fazit
Insgesamt versucht man offensichtlich auch dieses Jahr immer mehr Transparenz in die Lebensmittelwirtschaft zu bekommen. Gerade Informationen über die Herkunft der einzelnen Zutaten oder die Art und Weise der Herstellung sind bei der Lebensmittelkennzeichnung bestimmt sinnvoll. Auch wenn ersteres nur auf freiwilliger Basis funktioniert. Aber kritische Verbraucher können so gezielt auf entsprechend unbdenkliche Produkte ausweichen. Etwas kritisch sind hingegen grundsätzlich die neuen Möglichkeiten für gesundheitsbezogene Aussagen zu sehen. Hier wird sich erst zeigen müssen, ob die Industrie mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsbewusst umgeht.