Insgesamt kontrollierte das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Jahr 2012 fast 530.000 Betriebe in denen Lebensmittel hergestellt, weiterverarbeitet oder verkauft werden hinsichtlich deren Hygiene. Bei über einem Viertel, etwa 138.000 Lebensmittelbetrieben wurden Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt.
Das Ergebnis der über einer halben Millionen vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untersuchten Betrieben in Deutschland war ernüchternd. Die erst gestern in Berlin bekannt gegebenen Resultate zeigten Beanstandungen in Sachen Hygiene bei 138.000 Betrieben auf. Untersucht wurden vor allem Gastronomiebetriebe, Fleischereien und Bäckereien, viele sogar mehrmals im Jahr. Am schlechtesten schnitten mit einer Beanstandungsquote von 30 Prozent die Gastronomiebetriebe, Verpflegungsfirmen und kleine Lebensmittelhersteller ab, so das Bundesministerium.
Weitere Produkttests
Neben den Betrieben wurden von den Behörden auch 400.000 Produktproben analysiert. Mit 20,3 Prozent wurden „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ am häufigsten beanstandet. Darunter fallen etwa diätetische Mittel oder Nahrungsergänzungsmittel. Mit 16 bis 18 Prozent folgten Produkte wie alkoholische Getränke (ohne Wein), Zuckerwaren und die Produktgruppe „Fleisch, Wild und Geflügel“ sowie deren weiterverarbeiteten Produkte.
Besonders gut schnitten dagegen Produkte wie Schockolade, Kakao und Kakaohaltige Erzeugnisse, Tee, Kaffee, Zusatzstoffe, Nüsse und Nusserzeugnisse, Knabberwaren sowie Obst und Gemüse ab. Hiervon wurden jeweils weniger als 10 Prozent beanstandet.
Die Mängel resultierten vor allem durch Verstöße bei Aufmachung und Kennzeichnung, mikrobiologische Verunreinigungen mit Bakterien und Pilzen oder bei der Zusammensetzung.
Foodwatch fordert Veröffentlichung der Ergebnisse
Zu größeren Transparenz und um auch die Beanstandungen zu senken fordert die Verbraucherorganisation Foodwatch die Ergebnisse der Kontrollen zu veröffentlichen. Nach deren Meinung werde sich an der Situation erst was ändern wenn die Betriebe, bei denen es die Mängel gab öffentlich bekannt gemacht werden.