Was haben viele Sesampasten, Brotaufstriche und Müslimischungen gemeinsam? Einige dieser Produkte wurden im Laufe des letzten Jahres zurückgerufen, weil sie mit Ethylenoxid verunreinigt waren. Der Stoff ist in der EU für Lebensmittel verboten, weil er als krebserregend gilt.
In Deutschland wurden 54 Produkte wegen Ethylenoxid zurückgerufen
Mehr als 1.800 Produkte wurden laut Foodwatch seit September 2020 in Frankreich zurückgerufen: Sie waren mit Ethylenoxid belastet. Ethylenoxid ist ein farbloses Gas, das zur Bekämpfung von Pilzen und Bakterien eingesetzt wird. Doch in der EU ist es verboten, den Stoff in der Lebensmittelproduktion einzusetzen, zudem dürfen Lebensmittel keine Rückstände des Desinfektionsmittels enthalten. Einige Sesamprodukte, Speiseeis, Kaffee und das in vielen verarbeiten Produkten enthaltene Guarkernmehl überschritten dennoch den erlaubten Ethylenoxid-Maximalwert.
In Deutschland wurden laut des staatlichen Portals lebensmittelwarnung.de insgesamt 54 Produkte öffentlich zurückgerufen, darunter waren vor allem Sesamsamen und -pasten, Brotaufstriche sowie Müslimischungen.
Warum ist der Stoff bedenklich?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt: „Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gibt es somit nicht.“ Überschreitet zum Beispiel Sesam den Rückstandshöchstgehalt knapp, dürfe ein Erwachsener täglich 39,6 Gramm (ca. 10 Teelöffel) davon essen, ein Kind dagegen 23,4 Gramm (ca. 6 Teelöffel). Zwar ist dem BfR zufolge die Gefahr gering, da dieses Level über längere Zeiträume weder bei Kindern noch bei Erwachsenen überschritten werde. Dennoch seien Rückstände in Lebensmitteln grundsätzlich „unerwünscht“.