In vielen Ländern der Welt stehen Insekten schon lange auf dem Speiseplan. So gelten beispielsweise in Nigeria die Königinnen der Termiten, in Japan gekochte Wespenlarven (hachi-no-ko) und in Mexiko Ameisenlarven als Delikatesse. Mitarbeiter der Food and Agriculture Organization (FAO) schätzen, dass Insekten Nahrungsbestandteile der traditionellen Ernährung von fast 2 Milliarden Menschen sind. In den meisten europäischen Ländern dagegen ist Entomophagie, also der Verzehr von Insekten, ungewöhnlich. Eine neue EU-Verordnung erlaubt nun unter bestimmten Bedingungen, dass essbare Insekten auch auf unsere Teller kommen.
Warum sind Insekten als Nahrungsmittel interessant?
Es gibt insbesondere zwei Gründe, die für den Verzehr von Insekten sprechen. Erstens sind sie eiweißreich und haben eine für den Menschen attraktive Nährstoffzusammensetzung. Denn sie haben kaum Kohlenhydrate, sind äußerst fett- und damit cholesterinarm. Zudem sind sie reich an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen. Beispielsweise enthalten Mehlwürmer, der FAO zufolge, ähnlich viele ungesättigte Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren wie Fisch. Zweitens ist die Produktion von Insekten besonders effizient und damit ressourcen- und umweltschonend. So produzieren Insekten, der FAO zufolge, aus zwei Kilogramm Futter ein Kilogramm Insektenmasse. Rinder benötigen im Vergleich dazu, mit 25 Kilogramm Futtermasse für ein Kilogramm Rindfleisch, mehr als das Zwölffache. Bei der Produktion von Insekten enstehen zudem weniger Treibhausgase und weniger Land und Wasser werden benötigt. Deshalb gelten Insekten, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schreibt, „als Nahrungsmittel der Zukunft und als echte Alternative zu herkömmlichen Fleischprodukten“.
Was ändert die neue EU-Verordnung?
Weltweit gibt es schätzungsweise 1.900 essbare Insektenarten. Die neue Novel Food-Verordnung der EU regelt seit dem 1. Januar 2018, welche davon auf europäischen Tellern landen dürfen. Denn bisher war die Rechtslage für Insekten als Lebensmittel unklar. Die neue EU-Verordnung schreibt fest, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, bevor Insekten tatsächlich auf den in den Lebensmittelmarkt kommen. Sie schreibt vor, dass sie vor ihrer Markteinführung auf toxikologische und mikrobiologische Risiken erforscht und bewertet werden müssen. Neu ist auch, dass Anträge, um Insekten auf den Markt zu bringen, nun nicht mehr in einem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden, sondern direkt bei der Europäischen Kommission.
Mit der neuen Novel Food-Verordnung führt die EU eine Unionsliste ein. Auf dieser werden „alle zugelassenen neuartigen Lebensmittel, einschließlich der Produktspezifikationen und Verwendungsbedingungen, mit denen sie zugelassen wurden“, zusammengeführt. Diese Liste ist öffentlich einsehbar und die Europäischen Kommission aktualisiert sie laufend. Bisher befinden sich auf der Liste neuartige Lebensmittel, wie beispielsweise als Superfood beworbene Chia-Samen, Noni-Fruchtsaft oder Mikroalgen. Vielleicht kommen ja bald Mehlwürmer, Heuschrecken und Ameisenlarven dazu.