Der BGH urteilt nach einer Klage des Wettbewerbsverbandes, dass die Bezeichnung „Detox“ für ein Lebensmittel als unzulässig einzustufen ist. Die gesundheitlichen Aussagen können wissenschaftlich nicht belegt werden.
„Detox“: Unzulässige Bezeichnung
Ein Wettbewerbsverband hatte am Landgericht Hof eine Klage eingereicht, die die Bezeichnung „Detox“ und „Detox mit Zitrone“ zweier Kräutertee-Mischungen als unzulässig betrachtet. Nachdem die Klage dort abgewiesen wurde, entschied das OLG in Bamberg in zweiter Instanz, dass die Bezeichnung den Verbraucher in die Irre führe. Es handle sich um eine gesundheitsspezifische Aussage im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art 10 Abs. 1 HCVO, die den potentiellen Käufern vorgaukle, die im Tee enthaltenen pflanzlichen Stoffe hätten eine entgiftende und gesundheitsfördernde Wirkung.
Die Angabe könne jedoch aufgrund des mangels an wissenschaftlichen Nachweisen nicht auf das Produkt angewendet werden. Der BGH bestätigte den Beschluss: Auch wenn sich die Bezeichnungen auf das gesamte Produkt bezieht und nicht auf konkrete Nährstoffe oder Bestandteile eingeht, handle es sich um eine in diesem Falle unzulässige spezifische gesundheitsbezogene Angabe. Diese Bedarf einer wissenschaftlichen Absicherung, was hier nicht erfolgte. Daher muss davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Marketingbegriff handle, der falsche Versprechungen macht, um den Verkauf zu fördern.
„Detox“-Produkte sinnvoll?
„Detox“ bedeutet übersetzt „entgiften“. Über den Stoffwechsel und die Verdauung werden normalerweise schädliche Stoffe vom Körper ohne großes Zutun wieder ausgeschieden. „Detox“-Anhänger sind allerdings der Überzeugung, dass in der heutigen Zeit die Schad- und Giftstoffbelastung durch ungesunde Ernährung, Nikotin, Alkohol, Umweltgifte und Stress den Körper überlasten und zusätzlich nachgeholfen werden muss. Ziel einer „Detox“-Kur ist es, den Körper vollständig von Schadstoffen und Giften zu befreien. Faktisch handelt es sich um eine Art Fastenkur, die mit Maßnahmen wie Yoga, Massagen, Bäder oder Sauna- und Spaziergängen an der frischen Luft kombiniert wird.
Die Kur beginnt mit einer Darmentleerung. In der Regel darf man in den ersten Tagen nur flüssige Nahrung wie Wasser, Obst- und Gemüsesäfte und eben Tees getrunken werden. Auch in der Phase, in der feste Nahrung erlaubt ist, liegt der Ernährungsfokus auf Gemüse, Obst, Salat, Vollkornprodukte und allgemein Lebensmittel, die als säurearm und basisch gelten. Um den Entgiftungsprozess zu unterstützen, werden von verschiedenen Herstellern spezielle (Basen-)Fasten- oder „Detox“-Produkte angeboten, die die Wirkung der Kur angeblich verstärken. Bei den beanstandeten Tees handelt sich um genau so ein Produkt. Generell ist Vorsicht geboten, wenn auf den Verpackungen mit gesundheitsförderlichen Wirkungen geworben wird. Auch die positive Wirkung einer „Detox“-Kur ist wissenschaftlich nicht hinreichend belegt. Schaden tut die Umstellung auf mehr frische Lebensmittel einen gesunden Menschen jedoch nicht!