Wer in Großbritannien im Fernsehen für Schokolade, Softdrinks oder Pizza werben will, darf das ab 2023 nur noch ab 21.00 Uhr. Auch bezahlte Online-Werbung für Lebensmittel mit einem hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt will die britische Regierung stark einschränken, Verbraucherschützer*innen fordern die deutsche Regierung auf nachzuziehen.
Massive Einschränkungen für Junkfood-Werbung
Was die britische Regierung beschlossen hat, wird Nestlé, Coca-Cola und Co. nicht gefallen: Ab 2023 darf im Fernsehen nur noch zwischen 21.00 Uhr und 5.30 Uhr für Lebensmittel mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt geworben werden. Doch es kommt noch dicker für die Lebensmittelkonzerne: Online darf fast keine bezahlte Werbung mehr für Junkfood geschaltet werden. Von der neuen Regelung sind unter anderem bislang fleißig beworbene Produkte wie Schokolade, Softdrinks, Eis, Kekse, Chips und Pizza betroffen.
Honig, Olivenöl und Marmite sind davon ausgenommen
„Diese Beschränkungen werden dazu beitragen, Kinder vor der Entwicklung langfristig ungesunder Essgewohnheiten zu schützen und die Gesundheit des Landes zu verbessern“, sagte die britische Gesundheitsministerin Jo Churchill. Es gibt aber auch zwei Ausnahmen von der Regel: Zum einen gilt sie nur für einzelne Produkte und nicht für ganze Produktlinien; ebenfalls ausgenommen sind Hersteller mit weniger als 250 Beschäftigten. Zum anderen fallen nicht alle Produkte mit einem hohen Zucker- oder Fettgehalt darunter: So darf zum Beispiel weiterhin für Honig, Olivenöl, Avocados und für den in Großbritannien beliebte Brotaufstrich Marmite geworben werden.
Foodwatch fordert strengere Regeln in Deutschland
Die Verbraucherschützer*innen von Foodwatch begrüßen den britischen Vorstoß, Saskia Reinbeck von Foodwatch kommentiert ihn folgendermaßen: „Erst eine Limo-Steuer, jetzt ein Junkfood-Werbeverbot: Großbritannien macht ernst im Kampf gegen die Adipositas-Epidemie. Die britische Regierung setzt um, was Fachorganisationen wie die WHO schon seit Jahren fordern.“
Foodwatch fordert die deutsche Regierung auf, endlich Schluss mit den freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie zu machen – diese seien vergeblich, es brauche verpflichtende Beschränkungen. Sogar der wissenschaftliche Beirat des Bundesernährungsministeriums empfiehlt in einem Gutachten vom Juni gesetzliche Regelungen. Er verweist auf wissenschaftliche Erhebungen, die zeigen, dass gesetzliche Beschränkungen deutlich effektiver als freiwillige Selbstverpflichtungen sind: In Ländern mit gesetzlichen Beschränkungen des Kindermarketings ist der Konsum von Junkfood im Zeitraum von 2002 bis 2016 um 8,9 Prozent gesunken; in Ländern mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft dagegen ist der Konsum im gleichen Zeitraum hingegen um 1,7 Prozent gestiegen.